Beratung

Das Beratungsangebot umfasst sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Bezüge.

Hierzu zählen die Durchsetzung individualrechtlicher Maßnahmen wie Kündigungen, Versetzungen und Aufhebungsverträge ebenso wie Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten bei dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie die anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten vor Gerichten und in Einigungsstellen.

Geschäftsführer- und Vorstandsverträge werden auf Wunsch sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache konzipiert und bei Bedarf auch verhandelt.

Bei der transaktionsbezogenen Begleitung erfasst das Beratungsspektrum sowohl den Due-Diligence-Prozess als auch die Post-Closing-Phase. Dabei kann der Kanzleiinhaber auf jahrelange (internationale) Erfahrungen und ein exzellentes Netzwerk mit internationalen Wirtschaftskanzleien zurückgreifen.

Im Bereich der Unternehmensmitbestimmung konzentriert sich die Beratung auf die Überprüfung bestehender Strukturen und die Erarbeitung von Modellen zum Umgang mit mitbestimmten Aufsichtsräten, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Gründung Europäischer Gesellschaften (SE).

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Konzeption und Durchführung firmeninterner Schulungen und Workshops. Sie ermöglichen einer begrenzten Gruppe von Unternehmens-Mitarbeitern, sich intensiv mit bestimmten aktuellen oder grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Themen in komprimierter Form auseinanderzusetzen. Im Vordergrund steht die Vermittlung praktischer Aspekte des gewählten Themas. Inhouse-Schulungen werden in der Regel halb- oder ganztägig durchgeführt.

Eine Liste von Referenzmandaten erhalten Sie auf Anfrage.